Rechtlich abgesichert mit einem Energieausweis
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Seit der Überarbeitung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. So muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden, sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie mich beauftragen, kümmere ich mich natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen.